Wie lange festhalten?

Wie lange festhalten?

Die Höchstdauer der Festhaltung zum Zweck der Feststellung der Identität ist in den Polizeigesetzen der Länder z.T. unterschiedlich geregelt (NRW: nicht länger als zwölf Stunden; Niedersachsen: nicht länger als sechs Stunden). Für die Identitätsfeststellung im repressiv-polizeilichen Rahmen sieht § 163c Abs.

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