Kann man auf Finderlohn bestehen?

Kann man auf Finderlohn bestehen?

Zeigt er den Gegenstand bei einem Empfangsberechtigten, wie bei den Fundbüros oder der Polizei, so muss er die Sache entweder so lange verwahren bis der Eigentümer ausfindig gemacht wird oder den Empfangsberechtigten abgeben. Gibt er die Sache ab, so bleibt selbstverständlich der Anspruch auf den Finderlohn bestehen.

Hat man Recht auf Finderlohn?

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 971 Finderlohn

(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert.

Kann man auf Finderlohn bestehen?

Ist Finderlohn obligatorisch?

Der Finder einer Sache hat laut Gesetz Anspruch auf einen «angemessenen» Finderlohn. Gerichtsentscheide, was angemessen ist, gibt es allerdings kaum. Als Richtwert gilt: zehn Prozent des Werts. Hatte der Finder einen höheren zeitlichen Aufwand mit der Aufbewahrung, kann er mehr verlangen.

Wie hoch ist der Finderlohn wenn man Geld findet?

Der Finderlohn beträgt laut Gesetz 5 Prozent vom Fundwert. Werte von mehr als 500 Euro werden ab dem 500. Euro noch mit 3 Prozent belohnt.

Wie viel Finderlohn für ein Handy?

Meldet sich der Eigentümer, steht Dir nach §971 BGB ein Finderlohn von drei bis fünf Prozent des Gerätewerts zu. Falls sich nach sechs Monaten niemand bei der Abgabestelle meldet, darfst Du das Handy behalten.

Wie hoch ist der Finderlohn bei 1 Million Euro?

Die Höhe des Finderlohns berechnet sich wie folgt: Fundsache hat einen Wert bis 500 Euro: Finderlohn in Höhe von 5 % des Wertes. Fundsache hat einen Wert über 500 Euro: Finderlohn in Höhe von 25 Euro (5 % von 500 Euro) plus 3 % von dem über 500 Euro hinausgehenden Wert.

Wie hoch ist der Finderlohn bei 2000 €?

Bei verlorenen Sachen beträgt der Finderlohn: bis 2000 €: 10 % des Wertes der Sache, über 2000 €: 200 € (10 % von 2000 €) plus 5 % des über 2000 € hinausgehenden Wertes.

Ist es strafbar gefundenes Geld zu behalten?

Auf dem Bürgersteig gefundenes Bargeld oder Fundsachen im Wert von bis zu zehn Euro können Sie behalten, wenn Ihnen die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht bekannt sind. Nach sechs Monaten gehört der Fund Ihnen, wenn Sie ihn auf Nachfrage nicht verheimlicht haben.

Was tun wenn man 50 Euro findet?

Laut § 965 BGB muss ein Finder seinen Fund unverzüglich melden – entweder dem Eigentümer oder, falls dieser ihm nicht bekannt ist, der zuständigen Behörde, etwa dem örtlichen Fundbüro oder einer Polizeidienststelle. Das gilt allerdings erst ab einem Sachwert von mehr als zehn Euro.

Wie viel Finderlohn bei 500 €?

Bei Gegenständen mit einem Wert von bis zu 500 Euro steht Ihnen ein Finderlohn in Höhe von fünf Prozent zu. Wenn der Sachwert oder Geldwert 500 Euro übersteigt, beträgt der Finderlohn von dem Mehrwert, also dem darüberliegenden Betrag, drei Prozent.

Was tun wenn man 100 Euro findet?

Haben Sie auf der Straße Geld gefunden, dürfen Sie den Betrag nicht einfach so behalten. Nach den Bestimmungen des § 965 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind Sie vielmehr zur unverzüglichen Rückgabe an den Eigentümer verpflichtet.

Wie viel Finderlohn bei 1000 Euro?

Bei Gegenständen mit einem Wert von bis zu 500 Euro steht Ihnen ein Finderlohn in Höhe von fünf Prozent zu. Wenn der Sachwert oder Geldwert 500 Euro übersteigt, beträgt der Finderlohn von dem Mehrwert, also dem darüberliegenden Betrag, drei Prozent.

Ist es Diebstahl wenn man etwas findet?

Wenn Sie Geld oder eine Sache ab einem Wert von zehn Euro gefunden haben und diesen Fund nicht melden, begehen Sie eine Fundunterschlagung gemäß § 246 Strafgesetzbuch. Im Unterschied zum Diebstahl entwenden Sie den fremden Besitz zwar nicht aktiv, machen ihn sich aber rechtswidrig zu eigen.

Was passiert wenn man gefundenes Geld behält?

Wenn Sie Geld oder eine Sache ab einem Wert von zehn Euro gefunden haben und diesen Fund nicht melden, begehen Sie eine Fundunterschlagung gemäß § 246 Strafgesetzbuch. Im Unterschied zum Diebstahl entwenden Sie den fremden Besitz zwar nicht aktiv, machen ihn sich aber rechtswidrig zu eigen.

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