Kann man den entlastungsbetrag rückwirkend beantragen?

Kann man den entlastungsbetrag rückwirkend beantragen?

Nein, der monatliche Entlastungsbetrag kann auch rückwirkend beantragt werden. Selbst im Folgejahr können Sie Ihre Ansprüche noch geltend machen – allerdings nur bis zum 30. Juni. Anschließend kommen Sie an das Geld aus dem Vorjahr nicht mehr heran.

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