Kann man sich gegen eine Abordnung wehren?

Kann man sich gegen eine Abordnung wehren?

Der betroffene Beamte kann gegen eine Abordnung, die gegen seinen Willen ausgesprochen wurde, grundsätzlich gerichtlich vorgehen. Nach erfolgloser Durchführung des Widerspruchsverfahrens -sofern ein solches erforderlich ist- ist beim zuständigen Verwaltungsgericht entsprechend Klage einzureichen.

Like this post? Please share to your friends:
Open House
Schreibe einen Kommentar

;-) :| :x :twisted: :smile: :shock: :sad: :roll: :razz: :oops: :o :mrgreen: :lol: :idea: :grin: :evil: :cry: :cool: :arrow: :???: :?: :!: