Wann wird ein Balkon zu 50 angerechnet?

Wann wird ein Balkon zu 50 angerechnet?

Mietverträge, die ab dem 1. Januar 2004 geschlossen wurden, sehen eine Berechnung von 25 Prozent vor. Ausnahmen bestätigen die Regel: Besonders schön gelegene Balkone und Terrasse können mit bis zu 50 Prozent veranschlagt werden. Vorher geschlossene Mietverträge sehen grundsätzlich eine Anrechnung von 50 Prozent vor.

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