Wie bekommt man eine Langzeittherapie?

Wie bekommt man eine Langzeittherapie?

Wann bekommt man eine Langzeittherapie?

Stellt man vor Ende der Kurzzeittherapie fest, dass die Stundenzahl noch nicht ausgereicht hat, so kann man die Behandlung in eine Langzeittherapie umwandeln. Dazu stellt man einen Umwandlungsantrag und beantragt die restlichen Stunden der Langzeittherapie.

Wie bekommt man eine Langzeittherapie?

Wie bekomme ich eine Langzeittherapie?

Für eine Langzeittherapie können zunächst bis zu 60 Therapieeinheiten à 50 Minuten beantragt werden, wobei für die Bewilligung immer ein Gutachten erforderlich ist. Bei Bedarf kann die Therapie verlängert werden.

Wer bekommt eine Langzeittherapie?

Zeichnet sich schon in den probatorischen Sitzungen oder im Lauf der Kurzzeittherapie ab, dass Sie eine längerfristige Therapie benötigen, kann Ihr Therapeut oder Ihre Therapeutin eine Langzeittherapie vorschlagen. Wie viele Stunden Langzeittherapie die TK maximal übernimmt, hängt vom Therapieverfahren ab.

Kann die Krankenkasse eine Langzeittherapie ablehnen?

Die Verlängerung zur Langzeittherapie (LZT) über den Umfang der KZT1 und KZT2 hinaus bleibt jedoch weiterhin gutachterpflichtig. Die Krankenkassen können einen Antrag (auf LZT) ablehnen. Gegen diese Ablehnung kann Widerspruch einlegt werden, was erfahrungsgemäß dann oft doch noch zu einer Zusage führt.

Wie viel kostet eine Langzeittherapie?

Sechsmonatige Therapie kostet rund 23 000 Euro

Eine sechsmonatige Therapie kostet damit rund 23 000 Euro, wobei sich oft noch eine Arbeit in einem geschützten Job anschließt. „Viele Klienten brauchen zwei oder drei Anläufe, bis sie einigermaßen stabil sind“, weiß Bunde.

Wie viele Sitzungen hat eine Langzeittherapie?

In der Regel wird zunächst entweder eine Kurzzeittherapie von 12 Sitzungen oder eine Langzeittherapie von bis zu 60 Therapiestunden beantragt. Bei Bedarf kann im Anschluss in mehreren Schritten noch verlängert werden.

Wie lange dauert Genehmigung Langzeittherapie?

Fazit: Seit Ende 2013 ist in § 13 Abs. 3a SGB V geregelt, dass ein Antrag an eine Krankenkasse dann als genehmigt gilt, wenn nicht innerhalb von drei Wochen, bei Einholung eines Gutachtens nach fünf Wochen, über diesen Antrag entschieden wird – sog. Genehmigungsfiktion.

Wie viele Sitzungen Langzeittherapie?

In der Regel wird zunächst entweder eine Kurzzeittherapie von 12 Sitzungen oder eine Langzeittherapie von bis zu 60 Therapiestunden beantragt. Bei Bedarf kann im Anschluss in mehreren Schritten noch verlängert werden.

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